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Infos zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
NEU: Seit 01.01.2009 erstattet das Finanzamt Handwerkerleistungen in doppelter Höhe!
Bis zu 1.200 € können steuerlich geltend gemacht werden, wenn Sie Handwerker-
leistungen absetzen.
Welche Leistungen sind betroffen?
Modernisierungsmaßnahmen
Erhaltungsmaßnahmen
Renovierungsmaßnahmen
Wer ist berechtigt?
Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie im Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Vorlage einer Rechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten
Arbeitskosten
Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes
Einreichung des Zahlungsbelegs, der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder
des Kontoauszuges mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt
Interesse oder Fragen? Wir helfen Ihnen weiter! Hier klicken … |
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